OFD Koblenz - Verfügung vom 07.09.1995
S 4541 A

OFD Koblenz - Verfügung vom 07.09.1995 (S 4541 A) - DRsp Nr. 2008/86001

OFD Koblenz, Verfügung vom 07.09.1995 - Aktenzeichen S 4541 A

DRsp Nr. 2008/86001

§ 17 GrEStG Entscheidung über Umfang einer Steuerbefreiung (§ 17 Abs. 4 Nr. 1 GrEStG)

Nach § 17 Abs. 2 und 3 GrEStG sind in den Fällen, in denen sich ein Rechtsvorgang auf mehrere Grundstücke bezieht, die in den Bezirken von FÄ verschiedener Länder liegen, die Besteuerungsgrundlagen von einem FA gesondert festzustellen. Ist der Vorgang steuerfrei, kann gem. § 17 Abs. 4 Nr. 1 GrEStG von der gesonderten Feststellung abgesehen werden. Von einer gesonderten Feststellung nach § 17 Abs. 4 Nr. 1 GrEStG ist nur dann abzusehen, wenn die Steuerfreiheit des Rechtsvorgangs sofort erkennbar, klar und eindeutig ist. Jedes betroffene FA hat für sich über die Steuerfreiheit zu entscheiden.

In allen anderen Fällen, insbesondere bei Vorgängen, die unter

  • § 3 Nr. 2 Satz 2, Nr. 3, Nr. 8,

  • § 4 Nr. 4 oder

  • §§ 5 - 7 GrEStG