Die Oberfinanzdirektionen Düsseldorf und Münster haben für Zwecke der Unternehmensbewertung im Zusammenhang mit ertragsteuerlichen Sachverhalten, die die Ermittlung des gemeinen Werts, und ggf. darauf aufbauend des Teilwerts oder des Fremdvergleichspreises eines Unternehmens bzw. eines Anteils daran erfordern, einen Leitfaden entwickelt, der die Einheitlichkeit der Bewertungsmethode sicher stellt und auch die Berücksichtigung anerkannter Grundsätze der Unternehmensbewertung gewährleistet. Der Leitfaden liegt in zwei Fassungen vor und zwar für Bewertungsstichtage bis zum 31.12.1999 und solche danach.
Ab dem 01.01.2000 sollte zur Wertermittlung grundsätzlich das Ertragswertverfahren herangezogen werden; die betragsmäßige Untergrenze der Wertermittlung bildet weiterhin der nach dem Substanzwertverfahren ermittelte Wert. Der Leitfaden steht damit grundsätzlich im Einklang mit dem IDW Standard IDW S 1 (Fundstelle WPg 2000,
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