Es wurde die Frage gestellt, ob bei der Ermittlung der anteiligen Anschaffungskosten der selbst genutzten Wohnung bei einem teilentgeltlichen Erwerb unter Zurückbehalt eines Wohnrechts an einer Wohnung der Kapitalwert des Nutzungsrechts an der vorbehaltenen Wohnung nach § 16 BewG zu begrenzen sei.
Hierzu haben die Einkommensteuer- und die Bewertungsreferatsleiter des Bundes und der Länder entschieden, dass § 16 BewG (Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen) beim EigZulG keine Anwendung findet. Bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage ist vielmehr nach Tz. 55 des BMF-Schreibens vom 31.12.1994 (§ 10 e EStG -Erlass - Anhang 34 III EStH 1998) zu verfahren (vgl. Rz. 61 EigZulG -Erlass - Anhang 34 V EStH 2002).
Mit dem zur Rechtsvorvorgängerregelung des § 7 b EStG ergangenen Urteil vom 31.05.2000 -
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