Durch das Steueränderungsgesetz 2007 vom 19.7.2006 (BStBl 2006 I S. 432) können die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab dem VZ 2007 erst ab dem 21. Entfernungskilometer wie Werbungskosten steuermindernd berücksichtigt werden (Entfernungspauschale). Das Niedersächsische Finanzgericht hat mit Beschluss vom 27.2.2007 (
Gleichzeitig hat das Niedersächsische Finanzgericht mit Beschluss vom 2.3.2007 (
Im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2007 bittet die OFD daher wie folgt zu verfahren:
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