OFD Koblenz - Verfügung vom 12.03.2007
S 2351 A - St 32 2

OFD Koblenz - Verfügung vom 12.03.2007 (S 2351 A - St 32 2) - DRsp Nr. 2008/90975

OFD Koblenz, Verfügung vom 12.03.2007 - Aktenzeichen S 2351 A - St 32 2

DRsp Nr. 2008/90975

Verfassungsmäßigkeit der Entfernungspauschale ab 2007; Kurzinformation der Steuergruppe St 3 Einkommen-/Lohnsteuer Nr. ST 3_2007K038

Durch das Steueränderungsgesetz 2007 vom 19.7.2006 (BStBl 2006 I S. 432) können die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab dem VZ 2007 erst ab dem 21. Entfernungskilometer wie Werbungskosten steuermindernd berücksichtigt werden (Entfernungspauschale). Das Niedersächsische Finanzgericht hat mit Beschluss vom 27.2.2007 (8 K 549/06, Anlage 1) ein dahingehendes anhängiges Klageverfahren gemäß Art. 100 Abs. 1 GG ausgesetzt und holt nunmehr vom Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung ein, ob § 9 Abs. 2 EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007 vom 19.7.2006 mit dem Grundgesetz vereinbar ist (Az. beim BVerfG: 2 BvL 1/07).

Gleichzeitig hat das Niedersächsische Finanzgericht mit Beschluss vom 2.3.2007 (7 V 21/07, Anlage 2), in einem Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz, das Finanzamt im Wege der Aussetzung der Vollziehung verpflichtet, den Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte 2007 auch für die ersten 20 Kilometer einzutragen. Gegen diesen Beschluss wurde das Rechtsmittel der Beschwerde zugelassen. Das beklagte Finanzamt wird Beschwerde einlegen.

Im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2007 bittet die OFD daher wie folgt zu verfahren: