OFD Koblenz - Verfügung vom 12.04.2001
S 0351 A

OFD Koblenz - Verfügung vom 12.04.2001 (S 0351 A) - DRsp Nr. 2008/83631

OFD Koblenz, Verfügung vom 12.04.2001 - Aktenzeichen S 0351 A

DRsp Nr. 2008/83631

§ 173 AO Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel

Der BFH hat mit Urt. v. 6.7.1999 VIII R 17/97 (BStBl II 2000, 306) entschieden, dass die Veräußerung eines vierten Objektes im Rahmen eines gewerblichen Grundstückshandels kein rückwirkendes Ereignis i. S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ist. Das Urt. ist über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.

Damit stellt sich die Frage, ob die Änderung bestandskräftiger, nicht vorläufig ergangener bzw. unter Vorbehalt der Nachprüfung stehender Steuerbescheide nach einer anderen Vorschrift möglich ist, wenn dem FA nach Erlass dieser Bescheide die Veräußerung eines vierten Objektes in zeitlichem Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb zur Kenntnis gelangt. In Betracht kommt die Vorschrift des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO, bezogen auf die Veranlagungen des Jahres der (ersten) Grundstücksanschaffung und der Folgejahre bis zum Jahr der Veräußerung des vierten Objekts.