Aus gegebenem Anlass weist die OFD klarstellend darauf hin, dass aus der Rdvfg. vom 15.05.2001 - S 2830 A - St 34 1/St 34 2 (KSt-Kartei, § 34 KStG Karte 1) nicht die Aussage herzuleiten ist, dass eine Vorabausschüttung, die in dem ersten Wirtschaftsjahr erfolgt, für das das KStG n.F. gilt, zu einer Körperschaftsteuer-Minderung nach § 37 KStG n.F. führen kann. Nach der Auffassung der KSt-Referatsleiter von Bund und Ländern kann eine solche Vorabausschüttung nicht zu einer Minderung der Körperschaftsteuer nach § 37 KStG n.F. führen, da auf den Beginn dieses Wirtschaftsjahrs ein Körperschaftsteuer-Guthaben noch nicht festzustellen ist. Auch eine Minderung der KSt nach § 27 KStG 1999 kommt nicht in Betracht, da das Anrechnungsverfahren für Vorabausschüttungen im ersten Wirtschaftsjahr, für das das KStG n.F. gilt, nach § 34 Abs. 10a Satz 1 Nr. 2 KStG n.F. nicht mehr anzuwenden ist.
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