OFD Koblenz - Verfügung vom 13.08.2008
S 2230 A - St 31 1

OFD Koblenz - Verfügung vom 13.08.2008 (S 2230 A - St 31 1) - DRsp Nr. 2008/92838

OFD Koblenz, Verfügung vom 13.08.2008 - Aktenzeichen S 2230 A - St 31 1

DRsp Nr. 2008/92838

Gesamtdarstellung zur Verpachtung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes im Ganzen

A Erläuterungen zu den nachfolgenden Ausführungen

1 Bisherige Grundsätze zur Betriebsverpachtung

Die bisherigen Grundsätze zur Verpachtung eines land- und forstwirtschaftlichen (luf) Betriebes im Ganzen waren mit Vfg. vom 16.10.1996 - S 2230 A - St 34 2 bekannt gegeben worden. Die dort mitgeteilten Regelungen entsprechen nicht mehr in allen Punkten der nachfolgenden höchstrichterlichen Rechtsprechung und der entsprechenden aktuellen Verwaltungsauffassung. Damit ein besserer aktueller und vollständiger Überblick über die maßgebenden Grundsätze zur Verpachtung eines luf Betriebes im Ganzen besteht, sind diese nachfolgend dargestellt.

2 Änderungen und Ergänzungen gegenüber den bisherigen Grundsätzen

Die anschließenden Ausführungen berücksichtigen eine Vielzahl von Gesichtspunkten, die in der vorhergehenden o. a. Vfg. vom 16.10.1996 nicht enthalten waren. Wesentliche Änderungen gegenüber den Regelungen in dieser Rdvfg. ergeben sich - abgesehen von den hier nicht dargestellten Grundsätzen zur Realteilung - nachfolgend bei

  • Veräußerungen und Entnahmen im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Beginn der Betriebsverpachtung (Tz. 2.2),

  • branchenfremder Verpachtung (Tz. 2.13) und

  • besonderen Umstrukturierungsmaßnahmen (Tz. 2.14).