Die bisherigen Grundsätze zur Verpachtung eines land- und forstwirtschaftlichen (luf) Betriebes im Ganzen waren mit Vfg. vom 16.10.1996 -
Die anschließenden Ausführungen berücksichtigen eine Vielzahl von Gesichtspunkten, die in der vorhergehenden o. a. Vfg. vom 16.10.1996 nicht enthalten waren. Wesentliche Änderungen gegenüber den Regelungen in dieser Rdvfg. ergeben sich - abgesehen von den hier nicht dargestellten Grundsätzen zur Realteilung - nachfolgend bei
Veräußerungen und Entnahmen im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Beginn der Betriebsverpachtung (Tz. 2.2),
branchenfremder Verpachtung (Tz. 2.13) und
besonderen Umstrukturierungsmaßnahmen (Tz. 2.14).
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