OFD Koblenz - Verfügung vom 14.03.2008
S 2221 A - St 32 3

OFD Koblenz - Verfügung vom 14.03.2008 (S 2221 A - St 32 3) - DRsp Nr. 2008/92432

OFD Koblenz, Verfügung vom 14.03.2008 - Aktenzeichen S 2221 A - St 32 3

DRsp Nr. 2008/92432

Einkommensteuerliche Behandlung der Abgaben der pfälzischen Notare an die Notarkasse; Kurzinfo ESt 018/06

Ab dem Veranlagungszeitraum 2005 sind Beitragszahlungen an berufsständische Versorgungseinrichtungen nur dann als Basisvorsorgeaufwendungen i.S.v. abzugsfähig, wenn diese den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen. Diese Voraussetzungen sind bei den in der Liste zum ( ) aufgeführten Versorgungseinrichtungen erfüllt, so auch bei der Notarkasse Anstalt des öffentlichen Rechts Ottostr. 10. 80333 München. Die OFD bittet, den Teil der Abgaben der pfälzischen Notare an die Notarkasse München, der als Beitrag für die eigene Ruhestands- und Hinterbliebenenversorgung anzusehen und somit im Rahmen der Sonderausgaben abzugsfähig ist,

für 2005 mit jährlich 5.253 Euro

für 2006 mit jährlich 5.306 Euro

für 2007 mit jährlich 5.346 Euro

anzusetzen (sog. Basisvorsorgeaufwendungen: einzutragen in Kz 52.32/33 des Mantelbogens). Leistet ein Notar im Einzelfall geringere Abgaben an die Notarkasse, so ist der gesamte gezahlte Betrag als auf die eigene Ruhestands- und Hinterbliebenenversorgung entfallend zu behandeln.

Für VZ 2004 vgl. V.