Aufgrund einer - durch die Urteile des EuGH vom 17.02.2005,
Es stellt sich dadurch die Frage, welche Zahlungen der Spieler an die Spielbank die Bemessungsgrundlage für den steuerpflichtigen Glücksspielumsatz bilden.
Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder vertreten hierzu folgende Auffassung:
Bei Umsätzen der Spielbanken, bei denen diese ein Spielrisiko trägt, ist die Bemessungsgrundlage für die Spielumsätze nach den Grundsätzen des EuGH-Urteils vom 05.05.1994,
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