OFD Koblenz - Verfügung vom 14.08.2008
S 2230 A - St 31 1

OFD Koblenz - Verfügung vom 14.08.2008 (S 2230 A - St 31 1) - DRsp Nr. 2008/92837

OFD Koblenz, Verfügung vom 14.08.2008 - Aktenzeichen S 2230 A - St 31 1

DRsp Nr. 2008/92837

Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte für das Kalenderjahr 2006

Soweit die nachfolgenden Ausführungen in den Tz. 1, 2 und 5 zur Gewinnermittlung bei Land- und Forstwirten (LuF) gegenüber den grundlegenden Anordnungen lt. Vfg. vom 3.7.2006 - S 2230 A - St 31 1 - Ergänzungen oder Änderungen beinhalten, sind diese kursiv dargestellt.

1 Allgemeines

Für die Einkommensbesteuerung der LuF für das Kalenderjahr (Kj.) 2006 bzw. für die Gewinnermittlung des Wirtschaftsjahres (Wj.) 2006/2007 gelten die grundlegenden Anordnungen in der Verfügung vom 3.7.2006 - S 2230 A - St 31 1 - soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.

2 Schätzungslandwirte

2.1 Allgemeines

Die Grundsätze zur Schätzung des Gewinns von LuF gelten weiterhin uneingeschränkt (siehe Tz. 2 ff. der Vfg. vom 23.7.2006 - S 2230 A - St 31 1).

2.2 Schätzungsausgangsbetrag

2.2.1 Einteilung der Betriebe

Die bisher maßgebende Einteilung der landwirtschaftlichen Betriebe bleibt unverändert bestehen. Aus Zweckmäßigkeitsgründen wird sie dennoch nachfolgend aufgeführt.

1 2 3 4 5
Einteilung in die Gruppen Getreide- bau Hackfrucht- bau Veredelung Milchvieh Futterbau
Anbauflächen in % der landwirtschaftlichen Produktionsfläche (LP)
Getreide über 50 über 50 über 50 unter 50 unter 50
Hackfrüchte unter 20 über 20 unter 20 unter 20 unter 20
Futterbau unter 30 unter 30 unter 30 über 30 über 30