Seit dem BFH-Urteil vom 7.04.2005 IV R 24/03, BStBl 2005 II S. 598, wurde von Kommanditisten einer GmbH & Co. KG wiederholt die Gewährung eines eigenkapitalersetzenden Darlehens oder Finanzplandarlehens an die KG dargelegt und unter Bezugnahme auf diese höchstrichterliche Entscheidung die Erhöhung des jeweiligen Kapitalkontos im Umfang des Darlehens geltend gemacht. Dieser Auffassung kann nicht gefolgt werden. Etwas anderes gilt nur bei einer mit dem Urteilsfall vergleichbaren Sachlage. Dies wird sich auf Ausnahmefälle beschränken. Im Einzelnen ist in derartigen Fällen von folgenden Grundsätzen auszugehen.
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