OFD Koblenz - Verfügung vom 15.03.2007
S 2243 A - St 31 3

OFD Koblenz - Verfügung vom 15.03.2007 (S 2243 A - St 31 3) - DRsp Nr. 2008/91007

OFD Koblenz, Verfügung vom 15.03.2007 - Aktenzeichen S 2243 A - St 31 3

DRsp Nr. 2008/91007

Veräußerung eines Mitunternehmeranteils und Anwendung der §§ 16 Abs. 4, 34 Abs. 3 EStG; - Kurzinformation der Steuergruppe St 3 - Einkommensteuer Aktualisierte Fassung vom 15.03.2007

• Veräußerung des ganzen Mitunternehmeranteils an der Obergesellschaft

Nach einer zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder abgestimmten Auffassung ist die Veräußerung des ganzen Anteils an einer Mitunternehmerschaft, zu deren Betriebsvermögen die Beteiligung an einer anderen Mitunternehmerschaft gehört (sog. doppelstöckige Personengesellschaft), als einheitlicher Veräußerungsvorgang zu behandeln, für den insgesamt, soweit die Voraussetzungen im Übrigen erfüllt sind, § 16 Abs. 4 und § 34 Abs. 3 EStG Anwendung findet.

Schaubild zu einem beispielhaften Grundsachverhalt

- Besonderheit bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns

Handelsbilanziell stellt die Beteiligung an einer Personengesellschaft einen eigenständigen Vermögensgegenstand dar, für den die allgemeinen handelsrechtlichen Bewertungsgrundsätze gelten (§ 253 Abs. 2 HGB).