Zur Qualifizierung der Einkünfte von interprofessionellen Partnerschaftsgesellschaften oder Sozietäten insbesondere zwischen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten wird wie folgt Stellung genommen:
Entgegen der bisherigen Auffassung (siehe die Kurzinformation vom 22.10.2002 - S 2246 A - Nr. 067/02) sind die Einkünfte der o. g. Partnerschaftsgesellschaften bzw. Sozietäten grundsätzlich nicht als gewerbliche, sondern als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit zu qualifizieren, wenn die Tätigkeiten der einzelnen Partner in der Partnerschaftsgesellschaft oder Sozietät die jeweiligen tatbestandlichen Voraussetzungen einer freiberuflichen Tätigkeit erfüllen. Nach der Rechtsprechung des BFH ist für die Qualifizierung der Einkünfte einer Partnerschaftsgesellschaft oder Sozietät eine gesellschafterbezogene Betrachtungsweise vorzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 15.10.1981 - IV R 77/76, BStBl 1982 II S. 340 und BFH-Urteil vom 23.11.2000 - IV R 48/99, BStBl 2001 II S. 241).
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