OFD Koblenz - Verfügung vom 15.12.2005
S 2272 A - St 32 4

OFD Koblenz - Verfügung vom 15.12.2005 (S 2272 A - St 32 4) - DRsp Nr. 2008/89592

OFD Koblenz, Verfügung vom 15.12.2005 - Aktenzeichen S 2272 A - St 32 4

DRsp Nr. 2008/89592

Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gem. § 48b Abs. 1 Satz 1 EStG; Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 134/2005

Das „Gesetz zur Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung und zur Schaffung eines Refinanzierungsregisters” vom 22. September 2005 (BGBl 2005 I S. 2809) sieht mit Wirkung zum 1. Januar 2006 die Aufteilung des Bundesamts für Finanzen (BfF) in drei Behörden vor.

Eine dieser Behörden wird das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sein, das entsprechend Art. 4 Abs. 27 des v.g. Gesetzes die nach § 48b Abs. 6 EStG vorgesehene Abfragefunktion auf seinen Internetseiten (www.bzst.de) weiterhin anbieten und die Datenbank EIBE weiterführen wird. Das BfF weist bereits jetzt auf diese Änderungen unter www.bff-bund.de hin.

Vor dem Hintergrund dieser Änderungen werden ab dem 01.01.2006 die Freistellungsbescheinigungen redaktionell angepasst.