Im Vorgriff auf eine gesetzliche Neuregelung des § 2a Abs. 1 und 2 EStG im Jahressteuergesetz 2009 sind laut BMF-Schreiben vom 3.07.2008 die Regelungen des § 2a Abs. 1 und 2 EStG bisherige Fassung in allen offenen Fällen auf negative Einkünfte (Verluste) mit Bezug auf die Mitgliedstaaten der EU oder des EWR nicht weiter anzuwenden.
Mit Kurzinformation vom 13.8.2008 - St 3 2008K106 - S 2118a A - St 33 3 wurden die Finanzämter gebeten, bis zur Klärung einiger verfahrensrechtlicher Fragen, die Bearbeitung der offenen (bzw. ruhenden) Rechtsbehelfe sowie Änderungsanträge vorerst zurückzustellen.
Die vorliegenden Rechtsbehelfe und Änderungsanträge können nun wieder aufgenommen werden und wie folgt bearbeitet werden:
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