OFD Koblenz - Verfügung vom 17.01.2007
S 2183b A - St 31 3

OFD Koblenz - Verfügung vom 17.01.2007 (S 2183b A - St 31 3) - DRsp Nr. 2008/90754

OFD Koblenz, Verfügung vom 17.01.2007 - Aktenzeichen S 2183b A - St 31 3

DRsp Nr. 2008/90754

Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 1 EStG im Jahr der Betriebseröffnung ohne Bildung einer Ansparrücklage; Kurzinformation der Steuergruppe St 3 Einkommensteuer Nr. ST 3_2007K008

Der BFH hat mit Urteil vom 17.5.2006 - X R 43/03 (BStBl 2006 II S. 868) entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung entschieden, dass ein Steuerpflichtiger Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 1 EStG für im Jahr der Betriebseröffnung angeschaffte oder hergestellte begünstigte Wirtschaftsgüter auch dann in Anspruch nehmen kann, wenn er kein Existenzgründer i. S. von § 7g Abs. 7 EStG ist und wenn er keine Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 ff. EStG bilden konnte.

Nach einem Beschluss der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist das o. a. BFH-Urteil in allen vergleichbaren offenen Fällen anzuwenden.