OFD Koblenz - Verfügung vom 17.03.2008
S 7242a A - St 44 4

OFD Koblenz - Verfügung vom 17.03.2008 (S 7242a A - St 44 4) - DRsp Nr. 2008/92421

OFD Koblenz, Verfügung vom 17.03.2008 - Aktenzeichen S 7242a A - St 44 4

DRsp Nr. 2008/92421

Umsatzsteuer; Leistungen zwischen den regionalen Untergliederungen des DRK und dem Blutspendedienst des DRK hier: Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach

Die Behandlung der Leistungen der regionalen Untergliederungen des Deutschen Roten Kreuzes an den Blutspendedienst des DRK bei Blutspendeterminen war Gegenstand verschiedener Erörterungen der Körperschaftssteuer- und Umsatzsteuer-Referatsleiter des Bundes und der Länder. Die Besprechungen führten zu folgendem Ergebnis:

Die Leistungen erfolgen im Rahmen eines steuerbaren Leistungsaustausches und unterliegen der Umsatzsteuer. Eine Umsatzsteuerbefreiung kommt nicht zur Anwendung. Insbesondere mmt nicht in Betracht, weil die Leistungen nicht von natürlichen Personen erbracht werden, sondern von der regionalen Untergliederung.