OFD Koblenz - Verfügung vom 17.05.2002
S 3812a A - St 53 5

OFD Koblenz - Verfügung vom 17.05.2002 (S 3812a A - St 53 5) - DRsp Nr. 2008/82581

OFD Koblenz, Verfügung vom 17.05.2002 - Aktenzeichen S 3812a A - St 53 5

DRsp Nr. 2008/82581

§ 13a ErbStG; Gleichzeitige Übertragung von Gesellschaftsbeteiligung und Sonderbetriebsvermögen

Eine Zuwendung von Betriebsvermögen ist nach § 13a ErbStG begünstigt, wenn dieses im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ganzen Gewerbebetriebs, eines Teilbetriebs oder einer Beteiligung an einer gewerblich oder freiberuflich tätigen Personengesellschaft oder eines Anteils daran vom Erblasser oder Schenker auf den Erwerber übergeht (§ 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG). Nach R 51 Abs. 3 ErbStR sind diese Begriffe nach ertragsteuerlichen Grundsätzen auszulegen. § 6 Abs. 3 EStG wurde durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmensteuerrechts (UntStFG) vom 20.12.2001 (BGBl 2001 I S. 3858) geändert und lässt nunmehr eine Buchwertfortführung zu, wenn eine natürliche Person unentgeltlich in ein bestehendes Einzelunternehmen aufgenommen wird oder ein Teil einer Beteiligung an einer Personengesellschaft unentgeltlich auf eine natürliche Person übertragen wird. Nach Satz 2 der Vorschrift gilt dies unter weiteren Voraussetzungen auch dann, wenn der bisherige Betriebsinhaber (Mitunternehmer) Wirtschaftsgüter, die weiterhin zum Betriebsvermögen gehören, nicht überträgt.