OFD Koblenz - Verfügung vom 17.08.1994
S 7314

OFD Koblenz - Verfügung vom 17.08.1994 (S 7314) - DRsp Nr. 2008/86660

OFD Koblenz, Verfügung vom 17.08.1994 - Aktenzeichen S 7314

DRsp Nr. 2008/86660

§ 15 UStG Pauschaler Vorsteuerabzug gemäß § 36 UStDV für Fahrtkostenerstattungen bei Zeitungszustellern

Bereits in der Sitzung USt V/83 waren die USt-Referatsleiter des Bundes und der Länder zu dem Ergebnis gekommen, daß angestellte Zeitungsausträger keine Dienstreisen bzw. Dienstgänge ausführen und die ArbG somit nicht berechtigt sind, aus Fahrtkostenerstattungen den pauschalen Vorsteuerabzug nach § 36 Abs. 2 UStDV vorzunehmen (vgl. dazu auch das BMF-Schreiben v. 5. 7. 1983, DStR 1983 S. 548).

Eine erneute Prüfung der Angelegenheit im BMF hat ergeben, daß es sich bei den Fahrten der angestellten Zeitungszusteller auch ab 1990 nicht um (echte) Dienstgänge handelt. Der Zustellbezirk ist ein weiträumiges Arbeitsgelände (Abschn. 37 Abs. 2 S. 3 LStR), die Abholstelle (Verteilerstelle) ist grundsätzlich nicht regelmäßige Arbeitsstätte.

Nur für Zwecke der Fahrtkostenberücksichtigung (nicht für den Verpflegungsmehraufwand) gelten die Fahrten im Zustellbezirk als Dienstgänge (Abschn. 37 Abs. 4 S. 3 LStR), ebenso die Fahrten von der Verteilerstelle zum Zustellbezirk. Maßgebend war, daß die reisekostenrechtlichen km-Sätze hierfür sachgerecht sind, ebenso wie für die Fahrten zwischen mehreren regelmäßigen Arbeitsstätten in demselben Dienstverhältnis (vgl. dazu BFH v. 9. 12. 1988, BStBl 1989 II S. 296, Abschn. 42 Abs. 4 S. 12 ).