Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 16.03.2005 - Az. 2 BvL 7/00 (abrufbar über www.bundesverfassungsgericht.de) entschieden, dass im Streitjahr 1997 die Anrechnung einer zumutbaren Eigenbelastung auf die abzugsfähigen Kinderbetreuungskosten nach §
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