Im Folgenden veröffentlicht die OFD eine Bekanntmachung zur Ausstellung und Übermittlung der Lohnsteuerkarten 2006 sowie zum Ablauf der Antragsfrist für die Einkommensteuerveranlagung 2003. Im Hinblick auf die Einführung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn) ab 2004 wurde darin auf die bisherigen Hinweise zur Rückgabe der Lohnsteuerbelege verzichtet. Die Arbeitgeber sind dennoch verpflichtet, nicht dem Arbeitnehmer ausgehändigte Lohnsteuerbescheinigungen weiter dem Betriebsstättenfinanzamt einzureichen (§ 41b Abs. 1 Satz 6 EStG).
Die rheinland-pfälzischen Tageszeitungen wurde im Rahmen einer Pressemitteilung entsprechend informiert. Die Bekanntmachung kann auch von den Internetseiten der OFD Koblenz - Besitz und Verkehrsteuerabteilung - (www.fin-rlp.de) unter Presse abgerufen werden. Die OFD bittet diese auch durch Aushang am Schwarzen Brett zu veröffentlichen.
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