OFD Koblenz - Verfügung vom 19.02.2002
S 3900 A - St 53 5

OFD Koblenz - Verfügung vom 19.02.2002 (S 3900 A - St 53 5) - DRsp Nr. 2008/87854

OFD Koblenz, Verfügung vom 19.02.2002 - Aktenzeichen S 3900 A - St 53 5

DRsp Nr. 2008/87854

Mitwirkung der Veranlagungsstellen und der Außenprüfung in Erbschaft- und Schenkungsteuerfällen

Zuwendungen unter Ehegatten können einen schenkung Stpfl. Vorgang darstellen. In vielen Fällen vermag die Erbschaftsteuerstelle den Sachverhalt nur mit Mitwirkung der Veranlagungsstellen und der Außenprüfungsdienste zu erfassen. Aus diesem Grund wurden die angesprochenen Stellen mit Bezugsverfügung vom 13.7.1999 u.a. angewiesen, über ihnen bekannt gewordene Ehegattenzuwendungen Kontrollmaterial zu übermitteln (siehe S. 11 der genannten Verfügung).

Die Erbschaftsteuer FÄ des Geschäftsbereichs des OFD haben indes festgestellt, dass diesbezügliches Kontrollmaterial in nennenswertem Umfang bisher nicht gefertigt wurde. Zudem hat eine Prüfung des Bundesrechnungshofs ergeben, dass in mehreren bedeutenden schenkungstl. relevanten Fällen der genannten Art das zuständige FA die gebotene Prüfung der Schenkung Stpfl. nicht veranlasst hatte.