OFD Koblenz - Verfügung vom 19.05.2003
S 7079 A - St 44 5

OFD Koblenz - Verfügung vom 19.05.2003 (S 7079 A - St 44 5) - DRsp Nr. 2008/83473

OFD Koblenz, Verfügung vom 19.05.2003 - Aktenzeichen S 7079 A - St 44 5

DRsp Nr. 2008/83473

Amtshilfe in Umsatzsteuersachen; Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über den Erwerb neuer Fahrzeuge

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 22.04.2003 - IV B 2 - S 7079 - 257/03 darauf hingewiesen, dass am 27.11.2002 auf der Grundlage der Richtlinie 77/799/EWG (Amtshilfe-Richtlinie) von sämtlichen Mitgliedstaaten der EU außer Luxemburg eine multilaterale Vereinbarung über einen verstärkten Informationsaustausch bezüglich neuer Wasser-, Luft- und motorbetriebener Landfahrzeuge unterzeichnet wurde.

Bis zur Verabschiedung der Verordnung über die Meldepflicht bei innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge im Sinne von § 1b UStG an Abnehmer ohne USt-IdNr. nach § 18c UStG (Meldepflicht-Verordnung), die voraussichtlich zum 01.01.2004 in Kraft treten soll und einen automatischen Auskunftsaustausch ermöglichen wird, wird sich Deutschland zunächst an dem verstärkten spontanen Informationsaustausch beteiligen.

Die OFD bittet daher, bei Außenprüfungen verstärkt auf Lieferungen neuer Fahrzeuge an Privatpersonen in anderen Mitgliedstaaten zu achten und Spontanauskünfte zu fertigen. In der Regel wird die Übersendung der Rechnung als Spontanauskunft ausreichend sein.