Bezüglich der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung einer Wertminderungsentschädigung - die der Leasingnehmer bei der Rückgabe eines Leasing-Fahrzeugs an den Leasinggeber für eine über ein normales Maß hinausgehende Beanspruchung des Fahrzeugs zu entrichten hat - wurde in der o.a. Rundverfügung die Auffassung vertreten, dass die Wertminderungsentschädigung beim Leasinggeber als umsatzsteuerpflichtiges Nutzungsentgelt anzusehen ist. Weiterhin wurde verfügt, dass lediglich in dem Fall, in dem die Wertminderungsentschädigung vom Leasingnehmer für die Beseitigung eines Unfallschadens durch den Leasinggeber geleistet wird, eine nicht steuerbare Schadenersatzleistung vorliegt.
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