1. Leistet das FA ohne rechtlichen Grund an einen am Steuerschuldverhältnis unbeteiligten Dritten, so entsteht mit Zugang der fehlgeleiteten Zahlung ein Anspruch auf Rückzahlung des erhaltenen Betrages (§ 37 Abs. 2 AO). Es handelt sich dabei nicht um einen umgekehrten Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis, sondern um ein durch die fehlgeleitete Zahlung erst entstehendes, ausschließlich auf Beseitigung der unrechtmäßigen Vermögensverschiebung gerichtetes Steuerschuldverhältnis (vgl. BFH-Urt. v. 18. 6. 1986 II R 38/84, BStBl 1986 II S. 704).
2. Zu solchen Fehlerstattungen kann es z. B. kommen, wenn das FA sich über die Person des Erstattungsberechtigten irrt oder wenn es den Erstattungsbetrag auf ein Bankkonto überweist, dessen Inhaber nicht der Erstattungs-berechtigte, sondern ein fremder Dritter ist. Dies kann vor allem im sog. beleglosen Datenträgeraustausch vorkommen, in dem i. d. R. keine Kontrolle des Empfängernamens durch die Bank stattfindet (vgl. z. B. die rechtskräftigen Entscheidungen des FG BaWü, Außensentate Stuttgart, v. 27. 11. 1987
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