OFD Koblenz - Verfügung vom 20.05.2005
S 7079 A - St 44 5

OFD Koblenz - Verfügung vom 20.05.2005 (S 7079 A - St 44 5) - DRsp Nr. 2008/89013

OFD Koblenz, Verfügung vom 20.05.2005 - Aktenzeichen S 7079 A - St 44 5

DRsp Nr. 2008/89013

Zwischenstaatlicher Auskunftsverkehr in Umsatzsteuersachen; ; Amtshilfeverkehr mit der Republik Österreich

Ab sofort ist der Auskunftsverkehr in Umsatzsteuersachen mit Österreich vorzugsweise nach der Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 durchzuführen, d.h. unter Benutzung des Vordrucks SCAC 2004 werden die Auskunftsersuchen und Spontanauskünfte direkt vom Umsatzsteuer-Korrespondenten/-in an das Bundesamt für Finanzen (Außenstelle Saarlouis) weitergeleitet; ebenso werden die Antworten auf Auskunftsersuchen auf diesem Dienstweg weitergegeben.

Hintergrund dieser Regelung ist die Tatsache, dass Auskunftsersuchen und Spontanauskünfte nach Österreich bisher aufgrund zwei verschiedenen rechtlicher Grundlagen gestellt werden konnten:

Zum einen besteht ein Rechts- und Amtshilfevertrag von 1954 zwischen Deutschland und Österreich, in welchem die Möglichkeit des Informationsaustauschs geregelt ist. Als Dienstweg ist hier der Austausch zwischen den Oberfinanzdirektionen in Deutschland und den Finanzlandesdirektionen in Österreich (ab April 2004 in Österreich ersetzt durch eine Zentralstelle) vorgesehen; es wird kein bestimmter Vordruck vorgegeben.