OFD Koblenz - Verfügung vom 20.07.2005
S 4500 A - St 35 3

OFD Koblenz - Verfügung vom 20.07.2005 (S 4500 A - St 35 3) - DRsp Nr. 2008/89368

OFD Koblenz, Verfügung vom 20.07.2005 - Aktenzeichen S 4500 A - St 35 3

DRsp Nr. 2008/89368

Landzuteilungen im gesetzlichen Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) - § 1 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b GrEStG -

Diese Karteikarte beinhaltet den FM-Erlass vom 14.07.2005 - S 4500 A - 04-001-02 - 446 - (betreffend Grenzregelungsverfahren nach den §§ 80 ff. BauGB) sowie die noch gültigen Auszüge aus dem FM-Erlass vom 14.04.83 - S 4400 A - 442 - und vom 15.12.92 - S 4500 A - 446 -.

Besonders hinzuweisen ist auf die Neuregelung zum bisherigen Grenzregelungsverfahren (gültig ab 20.07.2004) - siehe Tz. 5 dieser Karteikarte -.

Der Inhalt der bisherigen Karteikarten 8/1 und 8/2 zu § 1 Abs. 1 GrEStG wurden hier integriert; diese Karten sind daher auszusondern.

Zur Auslegung des § 1 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. B GrEStB und zu den Fragen, welche Grundstücksübertragungen im Zusammenhang mit Umlegungsverfahren nach §§ 45 ff. BBauG als nicht steuerbare Erwerbsvorgänge von der Besteuerung auszunehmen sind, gilt folgendes:

  • Nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchstabe b GrEStG ist der Übergang des Eigentums im Umlegungsverfahren nach dem Bundesbaugesetz (jetzt Baugesetzbuch - BauGB) in seiner jeweils geltenden Fassung von der Grunderwerbsteuer ausgenommen, wenn der neue Eigentümer in diesem Verfahren als Eigentümer eines im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücks Beteiligter ist.