OFD Koblenz - Verfügung vom 20.08.2003
S 2333 A

OFD Koblenz - Verfügung vom 20.08.2003 (S 2333 A) - DRsp Nr. 2008/83403

OFD Koblenz, Verfügung vom 20.08.2003 - Aktenzeichen S 2333 A

DRsp Nr. 2008/83403

§ 3EStG Ausscheiden der DSL-Bank-Mitarbeiter aus der VBL

Nach der o. a. Kurzinformation vom 01.02.2002 waren die wegfallenden VBL-Ansprüche der ehemaligen DSL-Bank-Mitarbeiter als negativer Arbeitslohn zu berücksichtigen und die Einkommensteuerveranlagungen im Hinblick auf die noch nicht feststehende Steuerübernahme durch den Arbeitgeber unter dem Vorbehalt der Nachprüfung durchzuführen.

Die Oberfinanzdirektion Düsseldorf - Steuerabteilung Köln - hat mitgeteilt, dass die Steuerübernahme durch den Arbeitgeber mittlerweile erfolgt ist. Der Vorbehalt der Nachprüfung kann daher in den betroffenen Arbeitnehmerveranlagungen aufgehoben werden.