OFD Koblenz - Verfügung vom 20.10.2003
S 0171 A - St 33 1

OFD Koblenz - Verfügung vom 20.10.2003 (S 0171 A - St 33 1) - DRsp Nr. 2008/87198

OFD Koblenz, Verfügung vom 20.10.2003 - Aktenzeichen S 0171 A - St 33 1

DRsp Nr. 2008/87198

§ 5 KStG; Gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung von Schülerfirmen (§ 52 AO)

Unter Schülerfirmen werden Gruppen von Schülern verstanden, die sich unter dem Dach einer Schule oder eines Schulfördervereins oder als selbständige Körperschaft durch Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen aktiv am Markt betätigen. Sie verfolgen jedoch in erster Linie eine pädagogische Zielsetzung. Ihre Arbeit ist im schulischen Bereich verankert und wird von Lehrkräften betreut.

Eine Schülerfirma, die von einer potentiell steuerbegünstigten Körperschaft getragen wird, ist als Zweckbetrieb zu behandeln, wenn die Einnahmen aus der wirtschaftlichen Tätigkeit einschließlich der Umsatzsteuer 30.678 € im Jahr nicht übersteigen.