OFD Koblenz - Verfügung vom 20.12.2005
S 3014 A

OFD Koblenz - Verfügung vom 20.12.2005 (S 3014 A) - DRsp Nr. 2008/89645

OFD Koblenz, Verfügung vom 20.12.2005 - Aktenzeichen S 3014 A

DRsp Nr. 2008/89645

Rechtsqualität des Besteuerungszeitpunkts im Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert; Kurzinformation Bedarfsbewertung Nr. 135/2005

Es ist gefragt worden, wie zu verfahren ist, wenn der Bewertungsstelle für Zwecke der Bedarfsbewertung vom anfordernden Finanzamt ein unzutreffender Besteuerungszeitpunkt mitgeteilt wurde und dieser bereits Eingang in den Feststellungsbescheid gefunden hat. Insbesondere in Fällen des § 147 BewG ergeben sich Auswirkungen auf den Grundbesitzwert, weil der ertragsteuerliche Wert des Gebäudes bei einem abweichenden Besteuerungszeitpunkt hinsichtlich der Gebäudeabschreibungen anderweitig zu ermitteln ist.

Zur vorstehenden Problematik ist folgende Auffassung zu vertreten:

Gem. § 138 Abs. 1 S. 2 BewG hat die Grundbesitzbewertung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse im Besteuerungszeitpunkt und nach den Wertverhältnissen zum 01.01.1996 zu erfolgen. Der Vierte Abschnitt des BewG enthält keinerlei Aussagen zur Ermittlung des Besteuerungszeitpunkts.