OFD Koblenz - Verfügung vom 22.02.2002
S 2030 A - St 32 2

OFD Koblenz - Verfügung vom 22.02.2002 (S 2030 A - St 32 2) - DRsp Nr. 2008/87837

OFD Koblenz, Verfügung vom 22.02.2002 - Aktenzeichen S 2030 A - St 32 2

DRsp Nr. 2008/87837

Zeitliche Anwendung der in 2001 in Kraft getretenen Änderungen des EStG

Im Zusammenhang mit den in 2001 in Kraft getretenen Änderungsgesetzen stellt sich die Frage nach der zeitlichen (erstmaligen) Anwendung der Regelungen, für die in § 52 Abs. 2ff. EStG keine besonderen Anwendungsregelungen getroffen worden sind und für die damit die Generalklausel des § 52 Abs. 1 EStG gilt.

Diese Vorschrift ist letztmals durch das Steuer-Euroglättungsgesetz vom 19.12.2000 (StEuglG; BStBl 2001 I S. 3) in der Weise geändert worden, dass die Fassung des EStG erstmals ab dem VZ 2002 anzuwenden ist.

Zu beachten ist aber, dass nach Art. 38 Abs. 1 StEuglG dieses Gesetz erst am 1.1.2002 in Kraft tritt.

Erst ab diesem Stichtag wird somit auch die Änderung des § 52 Abs. 1 EStG (erstmalige Anwendung ab 2002) wirksam.