OFD Koblenz - Verfügung vom 22.10.2007
S 7303b A - St 44 5

OFD Koblenz - Verfügung vom 22.10.2007 (S 7303b A - St 44 5) - DRsp Nr. 2008/91561

OFD Koblenz, Verfügung vom 22.10.2007 - Aktenzeichen S 7303b A - St 44 5

DRsp Nr. 2008/91561

Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei unternehmerisch genutzten Fahrzeugen ab 1.4.1999; Abschluss der ruhenden Verfahren für den Zeitraum der Anschaffung zwischen dem 5.3.2000 und dem 31.12.2002

Der BFH hat das Verfahren V R 48/05 mit Urteil vom 19.4.2007 entschieden. Das Urteil wird in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht.

In seinem Leitsatz hat der BFH wie folgt ausgeführt:

„Hat ein Unternehmer im Jahr 2000 die ihm bei der Anschaffung eines sowohl betrieblich als auch privat genutzten PKW in Rechnung gestellte Umsatzsteuer gemäß der damals geltenden Vorschrift des § 15 Abs. 1b UStG (nur) in Höhe von 50 v.H. als Vorsteuer abgezogen und macht er im Jahr 2003 einen Teil der ursprünglich nicht abziehbaren Vorsteuerbeträge gemäß § 15a UStG nachträglich geltend, muss er die in diesem Jahr erfolgte private Verwendung des PKW versteuern.”