Die KSt-/GewSt-Referatsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben die Frage erörtert, ob bei der Ermittlung des gewerbesteuerpflichtigen Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung des Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft nach §
Soweit der nach §
Beispiel:
Die Personengesellschaft B hält eine Beteiligung an der C-GmbH. Die Mitunternehmerin A-GmbH veräußert ihre Beteiligung an der Personengesellschaft B an einen Dritten. In dem Gewinn aus der Veräußerung des Mitunternehmeranteils sind auch stille Reserven enthalten, die auf die Beteiligung der B an der C-GmH entfallen.
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