Für die Einkommensteuerveranlagung der nicht Buch führenden Obst- und Gemüsebauern einschl. der Inhaber von gemischten Betrieben (Obst- und Gemüsebau und Landwirtschaft) für das Kalenderjahr 2010 bzw. für die Gewinnermittlung des Wirtschaftsjahres (Wj.) 2010/2011 gelten die grundlegenden Anordnungen in der Rundverfügung (Rdvfg.) vom 12.04.2006 - S 2233 A - St 31 1 -, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.
In der Anlage 1 sind die für das Wj. 2010/2011 gültigen Richtwerte für den Obstbau und in der Anlage 2 die entsprechenden Werte für den Gemüsebau enthalten. Eine Änderung bei deren Anwendung ist gegenüber dem letzten Jahr nicht eingetreten, dennoch werden aus Zweckmäßigkeitsgründen einige maßgebende Grundsätze nachfolgend zusammenfassend dargestellt.
Die Ernten 2010 und 2011 wurden stark von verschiedenen Umwelteinflüssen beeinträchtigt. Erdbeeren waren von Frost und Unwetter besonders betroffen. Ein Teil des Absatzes der Kirschen-, Erdbeeren- und Aprikosenernte 2011 wurde bereits vor dem 01.07.2011 vereinnahmt.
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