OFD Koblenz - Verfügung vom 22.12.2011
S 2233 A - St 31 1

OFD Koblenz - Verfügung vom 22.12.2011 (S 2233 A - St 31 1) - DRsp Nr. 2012/80181

OFD Koblenz, Verfügung vom 22.12.2011 - Aktenzeichen S 2233 A - St 31 1

DRsp Nr. 2012/80181

Einkommensbesteuerung der nicht Buch führenden Landwirte; hier: Ermittlung des Gewinns aus Obst- und Gemüsebau für das Wirtschaftsjahr 2010/2011

1 Allgemeines

Für die Einkommensteuerveranlagung der nicht Buch führenden Obst- und Gemüsebauern einschl. der Inhaber von gemischten Betrieben (Obst- und Gemüsebau und Landwirtschaft) für das Kalenderjahr 2010 bzw. für die Gewinnermittlung des Wirtschaftsjahres (Wj.) 2010/2011 gelten die grundlegenden Anordnungen in der Rundverfügung (Rdvfg.) vom 12.04.2006 - S 2233 A - St 31 1 -, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.

In der Anlage 1 sind die für das Wj. 2010/2011 gültigen Richtwerte für den Obstbau und in der Anlage 2 die entsprechenden Werte für den Gemüsebau enthalten. Eine Änderung bei deren Anwendung ist gegenüber dem letzten Jahr nicht eingetreten, dennoch werden aus Zweckmäßigkeitsgründen einige maßgebende Grundsätze nachfolgend zusammenfassend dargestellt.

2 Allgemeine Ertragslage

2.1 Obstbau

Die Ernten 2010 und 2011 wurden stark von verschiedenen Umwelteinflüssen beeinträchtigt. Erdbeeren waren von Frost und Unwetter besonders betroffen. Ein Teil des Absatzes der Kirschen-, Erdbeeren- und Aprikosenernte 2011 wurde bereits vor dem 01.07.2011 vereinnahmt.