OFD Koblenz - Verfügung vom 23.12.2002
S 2137 A

OFD Koblenz - Verfügung vom 23.12.2002 (S 2137 A) - DRsp Nr. 2008/83038

OFD Koblenz, Verfügung vom 23.12.2002 - Aktenzeichen S 2137 A

DRsp Nr. 2008/83038

§ 5 Abs. 1 S. 1 EStG Rückstellungen für die Verpflichtung zur künftigen Beihilfeleistung an Pensionäre in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen

Nach den Urteilen des BFH vom 30.01.2002 I R 59/00 und I R 71/00 (DStR 2002, 1295; Der Betrieb 2002, 1636) ist für die Verpflichtung, Pensionären in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen Beihilfen zu gewähren, eine Rückstellung zu bilden.

Bei den Klägern handelte es sich jeweils um ein Kreditinstitut in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts.

Die hinreichende Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme begründet der BFH mit der Lebenserfahrung, wonach beihilfeberechtigte Pensionäre im Laufe ihres Ruhestands zugesagte Beihilfeleistungen tatsächlich in Anspruch nehmen.