OFD Koblenz - Verfügung vom 24.01.2007
S 2139 b A - St 31 3

OFD Koblenz - Verfügung vom 24.01.2007 (S 2139 b A - St 31 3) - DRsp Nr. 2008/90847

OFD Koblenz, Verfügung vom 24.01.2007 - Aktenzeichen S 2139 b A - St 31 3

DRsp Nr. 2008/90847

Existenzgründerstatus einer GmbH & Co. KG nach § 7g Abs. 7 Satz 2 Nr. 2 EStG; Kurzinformation der Steuergruppe St 3 Einkommensteuer Nr. ST 3_2007K011

Die Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben die Frage erörtert, ob eine Personengesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co KG Existenzgründer im Sinne von § 7g Abs. 7 Satz 2 Nr. 2 EStG sein kann.

Hiernach bittet die OFD, in allen noch offenen Fällen folgende am eindeutigen Wortlaut der Rechtsnorm orientierte Rechtsauffassung zu vertreten:

Nach § 7g Abs. 7 Satz 2 Nr. 2 Satz 1 EStG ist eine Personengesellschaft (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) nur dann Existenzgründer im Sinne von § 7g Abs. 7 Satz 1 EStG, wenn alle Mitunternehmer natürliche Personen sind, die die Voraussetzungen des § 7g Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 EStG erfüllen. Daraus ergibt sich, dass eine GmbH & Co KG bereits deshalb den Existenzgründerstatus nicht erfüllt, weil eine Kapitalgesellschaft (GmbH) Mitunternehmer ist.

Mit der gegebenen Begründung sind auch andere Mitunternehmerschaften, bei denen mindestens eine Kapitalgesellschaft Mitunternehmer ist (z. B. GmbH & Atypisch stille Gesellschaft), dem Anwendungsbereich dieser Rechtsauffassung zuzurechnen.

Für die betroffenen Mitunternehmerschaften kommen daher nur Ansparrücklagen nach § 7g Abs. 3 EStG in Betracht.