OFD Koblenz - Verfügung vom 24.05.2005
S 1301 A - Frankreich - St 33 3

OFD Koblenz - Verfügung vom 24.05.2005 (S 1301 A - Frankreich - St 33 3) - DRsp Nr. 2008/89011

OFD Koblenz, Verfügung vom 24.05.2005 - Aktenzeichen S 1301 A - Frankreich - St 33 3

DRsp Nr. 2008/89011

Französischer Quellensteuereinbehalt bei Ausschüttungen der „Sanofi-Aventis”, Bereitstellung des Formulars RF 1A; Kurzinformation Doppelbesteuerungsabkommen Nr. 57/2005

Die „Sanofi-Aventis” hat ihre deutschen Aktionäre in einem Info-Schreiben aufgefordert, bis zum 06.06.2005 das Formular „RF 1A” ausgefüllt bei der Zahlstelle vorzulegen, um in den Genuss des reduzierten französischen Quellensteuereinbehalts (15 %) bei im Privatvermögen gehaltene „Sanofi-Aventis” Aktien zu gelangen. Den Vordruck „RF 1A” sollen die Aktionäre bei ihrem Wohnsitzfinanzamt erhalten.

Die OFD weist darauf hin, dass es sich bei dem Formular „RF 1A” um einen Vordruck der französischen Steuerverwaltung handelt. Eine kleine Stückzahl wurde bisher beim Bundesamt für Finanzen, Bonn, vorgehalten. Das Bundesamt für Finanzen weist auf seiner Homepage ( www.bff-online.de) in diesem Zusammenhang zurzeit auf Folgendes hin:

Wichtiger Hinweis für die Bezieher französischer Dividenden: