Das Bundeszentralamt für Steuern hat mitgeteilt, dass bei Ersuchen nach Belgien Umsatzsteuerforderungen und andere Steuerforderungen nicht mehr in einem Ersuchen zusammengefasst werden können, da hier inzwischen ebenfalls verschiedene Behörden für die Beitreibung zuständig sind (bisher nur Luxemburg und Frankreich). Die OFD bittet dies bei der Erstellung künftiger Ersuchen zu beachten.
Das Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe bei der Steuererhebung (Beitreibung) wird bei Neuauflage entsprechend geändert.
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