Mit Gesetz vom 29.7.2008 (BGBl 2008 I S. 1509) wurden - neben weiteren Änderungen - im wesentlichen die Regelungen zur herkömmlichen Riesterförderung (§§ 10a, 79 -99 EStG) auf die Finanzierung von Wohneigentum ausgedehnt. Die Finanzämter sind jedoch nur zu einem geringen Teil von diesen Änderungen betroffen. Die Änderungen gelten grds. erstmals für den VZ 2008 (vgl. § 52 Abs. 24b EStG n.F.) Das für die Riesterförderung maßgebliche BMF-Schreiben vom 5.2.2008(BStBl 2008 I S. 420) ist bereits in Überarbeitung. Diese Verfügung dient als erste Information.
1. Erweiterung des begünstigten Personenkreises