Das BMF hat mit Schreiben v. 13.10.2000 an das Kommissariat der Deutschen Bischöfe zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen durch Kirchengemeinden wie folgt Stellung genommen:
In den Fällen, in denen Pfarrgemeinden (eigenständige juristische Personen des öffentlichen Rechts) im Rahmen von Spendenaktionen (z. B. Adveniat, Misereor) Spenden sammeln und diese an das Bistum (ebenfalls eigenständige juristische Person des öffentlichen Rechts) weiterleiten, das die Gelder dann an Adveniat, Misereor usw. weiterleitet, ist die Bestätigung über die Weiterleitung der Gelder wie folgt zu fassen:
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