OFD Koblenz - Verfügung vom 27.03.2003
S 2144 A

OFD Koblenz - Verfügung vom 27.03.2003 (S 2144 A) - DRsp Nr. 2008/83166

OFD Koblenz, Verfügung vom 27.03.2003 - Aktenzeichen S 2144 A

DRsp Nr. 2008/83166

§ 4 EStG Behandlung des umgekehrten Zweikontenmodells

In der Literatur wird zur Optimierung des betrieblichen Schuldzinsenabzugs das sog. „umgekehrte Zwei-Konten-Modell” empfohlen (vgl. Graf, DStR 2000 S. 1465). Dieses Modell orientiert sich an der im BMF-Schreiben vom 22.05.2000, BStBl 2000 I S. 588 (ESt-Kartei: Karte 2 a zu § 4 Abs. 4 EStG). geregelten zweistufigen Prüfung der steuerlichen Abziehbarkeit von Schuldzinsen und an der in Tz. 6 dieses Schreibens enthaltenen Aussage, dass Entnahmen, die durch privat veranlasste Erhöhungen eines Schuldsaldos entstehen, nicht in die Ermittlung der Überentnahmen einzubeziehen sind.

Ziel der Gestaltung ist die Maximierung der Entnahmen der ersten Stufe bei gleichzeitiger Minimierung der nach Zinsstaffelmethode für diese Entnahmen anzusetzenden Zinsen. Zu diesem Zweck werden Betriebseinnahmen- und Betriebsausgabenkonto getrennt geführt. Auf dem Ausgabenkonto wird der bestehende betriebliche Schuldsaldo durch Entnahmen vergrößert. Der entstehende private Negativsaldo wird durch Umbuchung der Einnahmen vom Betriebseinnahmenkonto oder durch direkte Verbuchung von eingehenden Betriebseinnahmen kurze Zeit später ausgeglichen, um die privat veranlassten Schuldzinsen gering zu halten.