OFD Koblenz - Verfügung vom 27.06.2002
S 7167 b A

OFD Koblenz - Verfügung vom 27.06.2002 (S 7167 b A) - DRsp Nr. 2008/91750

OFD Koblenz, Verfügung vom 27.06.2002 - Aktenzeichen S 7167 b A

DRsp Nr. 2008/91750

§ 4 UStG Umsatzbesteuerung der Deutschen Post AG (DPAG); hier: Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 11b UStG für Universaldienstleistungen - Geschäftsfeld: Geschäftskunden-Paketdienst

Die Leistungen im Geschäftsfeld „Geschäftskunden-Paketdienst” sind bisher von der DPAG nicht als steuerfreie Leistungen angesehen und dementsprechend behandelt worden.

Die DPAG wurde zwischenzeitlich von der gegenteiligen Auffassung der FinVerw unterrichtet, dass es sich bei der Beförderung von adressierten Paketen, deren Einzelgewicht 20 kg nicht übersteigt, um eine Universaldienstleistung i. S. des PUDLV handelt.

Unter Berücksichtigung der Vorgabe, dass Universaldienstleistungen der DPAG i. S. des PUDLV unter der USt-Befreiung nach § 4 Nr. 11b UStG fallen, bedeutet dies, das es sich bei der Beförderung sämtlicher adressierter Pakete dieser Gewichtsklasse um steuerfreie Leistungen handelt, unabhängig davon, ob die Pakete im Auftrage eines Privat- oder eines Geschäftskunden befördert werden. Für Eingangsleistungen, die im Zusammenhang mit diesen Leistungen stehen, ist ein Vorsteuerabzug nicht möglich (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG).