OFD Koblenz - Verfügung vom 27.12.2005
S 7179 A - St 44 2

OFD Koblenz - Verfügung vom 27.12.2005 (S 7179 A - St 44 2) - DRsp Nr. 2008/89652

OFD Koblenz, Verfügung vom 27.12.2005 - Aktenzeichen S 7179 A - St 44 2

DRsp Nr. 2008/89652

Durchführung von Integrationskursen nach dem Zuwanderungsgesetz; Umsatzsteuerpflicht der Integrationskurse, Anwendung der Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG und § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG

Mit dem Zuwanderungsgesetz wurde ein verbindliches und rechtlich abgesichertes Integrationsangebot (Integrationskurs) für Ausländer und Spätaussiedler eingeführt. Der Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs zur Vermittlung ausreichender Deutschkenntnisse sowie einem Orientierungskurs zur Vermittlung von Wissen über das Leben in Deutschland und die in unserer Gesellschaft geltenden Normen und Werte. Die Kurse werden gem. § 43 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG 2004) vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt. Das BAMF kann sich dazu privater und öffentlicher Träger bedienen. Die Einzelheiten der Integrationskurse, insbesondere die Grundstruktur, Lerninhalte, die Auswahl und Zulassung der Kursträger und die Kostenträgerschaft werden durch die Integrationskursverordnung geregelt. Danach kann jede private oder öffentliche Person bei Vorliegen der Voraussetzungen zur Durchführung der Integrationskurse zugelassen werden. Hierzu schließt das BAMF mit den Kursträgern privatrechtliche Verträge ab.