Rundverfügung vom 05.09.2002 -
Vor dem BFH ist zur Zeit das Revisionsverfahren
Die Referatsleiter AO haben sich in der Sitzung AO I/2003 dafür ausgesprochen, einschlägige Steuerfestsetzungen - auch gegenüber beschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen, die nicht in einem Staat der Europäischen Gemeinschaft ansässig sind - künftig von Amts wegen vorläufig durchzuführen.
Das BMF hat daher unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Anlage zum BMF-Schreiben vom 10.04.1995 (BStBl 1995, I 264), zuletzt neu gefasst durch BMF-Schreiben vom 12.12.2002 (BStBl 2002, I 1382) mit sofortiger Wirkung wie folgt gefasst:
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