OFD Koblenz - Verfügung vom 28.04.1999
S 2177 A - St 31 1

OFD Koblenz - Verfügung vom 28.04.1999 (S 2177 A - St 31 1) - DRsp Nr. 2008/81613

OFD Koblenz, Verfügung vom 28.04.1999 - Aktenzeichen S 2177 A - St 31 1

DRsp Nr. 2008/81613

§ 4 EStG Ertragsteuerliche Erfassung der Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu Privatfahrten, zu Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie zu Familienheimfahrten ; Abgeltung außergewöhnlicher Kraftfahrzeugkosten durch den pauschalen Nutzungswert

Zu der Frage, wie außergewöhnliche Kraftfahrzeugkosten, z.B. Unfallkosten, seit Änderung der ertragsteuerlichen Erfassung der Nutzung betrieblicher Kraftfahrzeuge zu Privatfahrten durch das JStG 1996 ertragsteuerlich zu behandeln sind, bittet die OFD gemäß einer auf Bundesebene getroffenen Entscheidung folgende Rechtsauffassung zu vertreten:

Es sind zunächst zwei Fallgruppen zu unterscheiden, und zwar zum einen die Ermittlung der Nutzungsentnahme nach der 1 %-Methode (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) und zum anderen die Ermittlung der Nutzungsentnahme aufgrund der Fahrtenbuchmethode (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG).

Wird die Nutzungsentnahme nach der 1 %-Methode pauschal ermittelt, sind damit auch außergewöhnliche Kraftfahrzeugkosten abgegolten. Das gilt auch dann, wenn diese eindeutig bei einer Privatfahrt bzw. einer betrieblich/beruflich veranlaßten Fahrt angefallen sind. Die 1 %-Methode stellt eine grobe, vom Gesetzgeber gewollte Pauschalierung dar, die sich in solchen Fällen ggf. zugunsten des Steuerpflichtigen auswirken kann.