OFD Koblenz - Verfügung vom 29.09.2003
S 2253 A - St 31 2

OFD Koblenz - Verfügung vom 29.09.2003 (S 2253 A - St 31 2) - DRsp Nr. 2008/83062

OFD Koblenz, Verfügung vom 29.09.2003 - Aktenzeichen S 2253 A - St 31 2

DRsp Nr. 2008/83062

§ 21 EStG Einkunftserzielungsabsicht bei befristeten Vermietungen mit anschließender Selbstnutzung:

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 09.07.2002 entschieden, wie bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die Einkunftserzielungsabsicht zu beurteilen ist, wenn aus einer nur befristeten Vermietung Werbungskostenüberschüsse erwirtschaftet werden und der Steuerpflichtige nach dieser Vermietung das bebaute Grundstück oder die Wohnung selbst nutzt.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze dieses Urteils in den Fällen befristeter Vermietung mit anschließender Selbstnutzung erstmals auf Mietverträge anzuwenden, die nach dem 31.12.2003 abgeschlossen werden.

Zusatz der OFD Koblenz: