OFD Koblenz - Verfügung vom 30.07.2003
S 2333 A - St 423

OFD Koblenz - Verfügung vom 30.07.2003 (S 2333 A - St 423) - DRsp Nr. 2008/83390

OFD Koblenz, Verfügung vom 30.07.2003 - Aktenzeichen S 2333 A - St 423

DRsp Nr. 2008/83390

§ 3 EStG Betriebliche Altersversorgung;

1. Systemumstellung der kirchlichen Versorgungskassen

Die kirchlichen Zusatzversorgungskassen haben im Bereich der Alters- und Hinterbliebenenversorgung zum 01.01.2002 das bisherige Umlage-Abschnittsdeckungsverfahren durch eine kapitalgedeckte Beitragsfinanzierung abgelöst.

Die Systemumstellung erforderte u. a. die Feststellung der erworbenen Ansprüche (Besitzstandes) der Arbeitnehmer im bisherigen Umlage-Abschnittsdeckungsverfahren zum Umstellungsstichtag 01.01.2002. Der Vergleich des ermittelten Besitzstandes der Arbeitnehmer mit dem vorhandenen Vermögen im Zeitpunkt der Systemumstellung ergab eine Deckungslücke. Zur Finanzierung dieser Deckungslücke wird nach der Satzung der kirchlichen Versorgungskassen ein sog. Sanierungsgeld erhoben. Schuldner dieses Sanierungsgeldes sind die einzelnen kirchlichen Arbeitgeber.