OFD Koblenz - Verfügung vom 30.11.2005
S 0315 A

OFD Koblenz - Verfügung vom 30.11.2005 (S 0315 A) - DRsp Nr. 2008/89594

OFD Koblenz, Verfügung vom 30.11.2005 - Aktenzeichen S 0315 A

DRsp Nr. 2008/89594

Steuerliche Anforderungen bei elektronischen Kontoauszügen; Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 125/2005

Kreditinstitute und Buchführungspflichtige, die das sogenannte Homebanking- oder auch das Onlinebanking-Verfahren einsetzen, fragen vermehrt an, ob auf die Übermittlung und Aufbewahrung der von der Kreditinstituten ausgedruckten Kontoauszüge in Papierform verzichtet werden kann.

Soweit es sich um Geschäftskunden, d. h. Buchführungs- und Aufzeichnungspflichtige i. S. v. §§ 145 ff. AO, handelt, wird auf Folgendes hingewiesen:

Der am Homebanking-Verfahren teilnehmende Bankkunde erhält vom Kreditinstitut einen sogenannten elektronischen Kontoauszug auf seinen PC übermittelt. Mit dem Ausdruck dieses elektronischen Kontoauszugs auf Papier genügt der Buchführungspflichtige nicht den bestehenden Aufbewahrungspflichten nach § 147 AO, da es sich bei diesem um ein originär digitales Dokument handelt.