OFD Koblenz - Verfügung vom 31.07.2007
S 7179 A - St 44 2

OFD Koblenz - Verfügung vom 31.07.2007 (S 7179 A - St 44 2) - DRsp Nr. 2008/91459

OFD Koblenz, Verfügung vom 31.07.2007 - Aktenzeichen S 7179 A - St 44 2

DRsp Nr. 2008/91459

Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG für Maßnahmen im Sinne der §§ 49, 85 und 97 Sozialgesetzbuch (SGB) III sowie ausbildungsbegleitende Hilfen (abH-Maßnahmen) gemäß § 241 SGB III Bescheinigungsverfahren

Die Umsatzsteuerbefreiung der unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemein bildender oder berufsbildender Einrichtungen (§ 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG) erfordert eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde, dass die betreffende Einrichtung ordnungsgemäß auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung vorbereitet.

Zu den unter § 4 Nr. 21 UStG fallenden Bildungsmaßnahmen gehören auch die von den Bundesagenturen für Arbeit (BA) geförderten Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Trainingsmaßnahmen i.S. der §§ 49, 85 und 97 SGB III. Sie sind nach Abschn. 112 Abs. 3 Satz 4 UStR als Leistungen im Rahmen einer berufsbildenden Einrichtung i.S. des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG anzusehen, auch wenn sie von beauftragten gewerblichen Unternehmen oder anderen Einrichtungen durchgeführt werden.