Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 38/2001 vom 20.8.2001 der OFD Düsseldorf und Kurzinformation Ertragsteuer Nr. 46/2001 vom 5.9.2001 der OFD Düsseldorf Abt. Köln, jetzt konsolidiert Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 38/2001 vom 20.8.2001 der OFD Rheinland sowie Verfügung vom 25.1.2007 -
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 5.9.2006,BStBl 2007 II S. 309, die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt, dass beim verbilligten Erwerb eines Kraftfahrzeugs vom Arbeitgeber in der Automobilbranche der Abgabeort im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 1 EStG der Sitz des Herstellerunternehmens ist. Gleichzeitig hat er den Arbeitnehmern jedoch ein Wahlrecht zwischen der Bewertung des geldwerten Vorteils nach der Rabatt-Freibetragsregelung des § 8 Abs. 3 EStG und der Bewertung mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG eingeräumt.
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